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o. J. o. T. o. O.

zw. 1310 14/3. und 1319.

Heinrich, Bischof von Breslau, nimmt die Hospitalbrüder des heil. Antonius und deren Meister zu Brieg in seinen besonderen Schutz. Dieselben hätten verschiedene päpstliche Gnadenbriefe aufzuweisen und durch solche auch das Recht, dass ihre Sammler einmal im Jahre zur Sammlung von Almosen in den Kirchen zugelassen werden. Dieselben sollen dann auch die Betrüger, welche mit gefälschten bischöflichen Briefen in der Provinz umhergehen, festhalten und vor den Bischof führen.

Aus dem Formelbuche Arnolds v. Protzan abgedr. im Cod. dipl. Siles. V, 156 und eine zweite Urk. ähnlichen Inhalts ebendas. 157. Die Einreihung der undatirten Urk. an dieser Stelle rechtfertigt sich durch die Thatsache, dass die vorhergehende Urk. das letzte Vorkommen des ersten Siegels von Bischof Heinrich bezeichnet (vgl. Anm. 1 zu Seite 157 a. a. O.), während die vorliegende Urk. einen Schlüssel für das Motiv zur Aenderung des Siegels beibringt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.